Vertragliche Regelungen für die Auftragsverarbeitung (Umsetzung der DS-GVO)

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Was Sie als Kunde wissen sollten:

Am 25. Mai 2018 tritt mit der EU-Datenschutz­grund­verordnung (DS-GVO) ein einheitliches Recht im Daten­schutz für alle Länder der Europäischen Union in Kraft. Damit sind viele Neuerungen für betroffene Unternehmen, Vereine und Personen­gesell­schaften verbunden. Wir sind darauf vorbereitet und Sie können selbst­verständlich einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DS-GVO mit der connectline GmbH schließen. Bitte kontaktieren Sie uns dazu über das Formular auf dieser Seite. Sie erhalten zeitnah die notwendigen Unterlagen von uns.

Informationen zum Datenschutz bei connectline

Weitere Informationen, wie zum Beispiel unsere Datenschutzerklärung, finden Sie auf unserer Webseite:

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre E-Mail-Adresse (Pflichtfeld)

    Ihre Kundennummer

    Ich bitte um Zusendung eines Vertrages für die Auftragsverarbeitung mit connectline.

    Zusätzliche Anmerkungen:


    Zur Übermittlung und Speicherung Ihres Anliegens benötigen wir Ihre Zustimmung:

    Ich stimme zu, dass die in diesem Formular übermittelten Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme und Bearbeitung gespeichert und verwendet werden dürfen.
    (Zustimmung erforderlich) 

    Weitere Informationen und Widerrufshinweise finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

    Rechenaufgabe:  27 − = 18